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Kanzlei für Baurecht in Graz in der Steiermark

Baurecht

Einen ausgeprägten Schwerpunkt unserer Kanzlei in Graz in der Steiermark bildet das Baurecht und die juristische Beratung im Bauverfahren. Die anwaltliche Vertretung und Beratung im Bauverfahren zählt ebenso zu unserem Angebot wie die Vertretung bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Bau-, Werk- und Kaufverträgen.

Baumängel

Auftretende Mängel bei der Bauausführung werden nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes und Gewährleistungsrechtes geprüft und unter Beachtung der geltenden ÖNORMen beurteilt. 
Im privaten Baurecht zeigt sich, dass Mängel in der Bauausführung vor allem in den Bereichen Statik und Optik rasch zu einer kostenintensiven Herausforderung werden können. Hier ist eine abgestimmte baubegleitende Rechtsberatung erforderlich, um Fehler bei der Geltendmachung von Baumängeln oder der Abwehr behaupteter Mängel zu vermeiden. In unserer Kanzlei in der Steiermark arbeiten wir nach praxiserprobten Richtlinien unter Berücksichtigung neuester baurechtlicher Erkenntnisse.

Rechtsberatung mit praktischen Lösungsansätzen und Handlungsempfehlungen

Die baubegleitende Rechtsberatung bildet das Herzstück unseres vielfältigen Leistungsangebots im Bereich Baurecht. Unsere umfassende Marktkenntnis und Praxiserfahrung helfen uns dabei, Konfliktpotential frühzeitig zu erkennen. Dadurch lassen sich bestimmte Entscheidungen bereits im Vorfeld des Bauprojekts rechtlich absichern und langwierige Streitigkeiten vermeiden. Unsere Rechtsberatung geht über den reinen Bauprozess hinaus und basiert auf praxisnahen Lösungen und konkreten Handlungsempfehlungen, in denen den technischen, wirtschaftlichen und juristischen Aspekten Ihres Bauprojekts Rechnung getragen wird. Auf den Punkt gebracht geht es darum, die bestmögliche Lösung für Ihre spezifische Situation zu finden. Darüber hinaus führen wir Vergleichsverhandlungen durch und beraten Sie in allen mit dem Baurecht zusammenhängenden Fragen.

Weitere Leistungen des Baurechts im Überblick:

  • Vertragserrichtung (Kaufverträge, Bauträgerverträge) samt Treuhandabwicklung unter Berücksichtigung öffentlich rechtlicher Belange (Bauverfahren, Einhaltung von Bauvorschriften, Raumordnung) sowie privatrechtlicher Angelegenheiten (Wegerechte und Bestimmungen des BTVG und WEG)

  • Vertretung im Bauverfahren (öffentliches Baurecht - z.B. Stmk. BauG)

  • Begleitende Beratung bei Bauprojekten (Bauherr, Planer)

  • In Abstimmung mit Bauherrn, Planer und Baubehörde werden Bauprojekte in rechtlicher Hinsicht überprüft

  • Vertretung vor Baubehörden von Bauwerbern (Bauherrn)

  • Rechtsmittel gegen abschlägige Baubescheide samt Beschwerden an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof

  • Vertretung von Nachbarn

  • Erhebung von Einwendungen im Hinblick auf die Einhaltung von Gebäude- und Grenzabständen, Rechtsmittel samt Beschwerden an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Artikel: Grenz- und Gebäudeabstände nach dem Stmk. BauG

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Sie haben Fragen zum Baurecht?
Rechtsanwalt Mag. Gerhard Fetsch berät sie gerne

Ob Fragen zu Bauwerbern, zum allgemeinem Baurecht, zu individuellen Baubescheiden, den konkreten Umgang mit Ihrer Baubehörde oder zur baubegleitenden Rechtsberatung in der Steiermark, wir beraten Sie gerne persönlich! Senden Sie uns eine unverbindliche  Anfrage!

Kanzlei Mag. Gerhard Fetsch in Graz - Ihr „starker“ Partner für Baurecht, Bauverfahren und Bauprojekte jeder Art